Verständlicher Leitfaden zu Begriffen, rechtlichen Rahmenbedingungen (KAG, BMG §§ 29/30, DSGVO) und den Vorteilen einer softwaregestützten Abwicklung für Städte, Gemeinden & Beherbergungsbetriebe.
Die Kurtaxe (je nach Bundesland und Region auch als Kurbeitrag, Ortstaxe, Gästebeitrag oder Tourismusabgabe bezeichnet) ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe auf lokaler Ebene. Sie wird zweckgebunden erhoben, um die touristische Infrastruktur – etwa Wanderwege, Kuranlagen, Beschilderungen oder Veranstaltungen – instand zu halten und weiterzuentwickeln.
Die City-Tax (häufig auch Bettensteuer, Übernachtungsteuer oder Kulturförderabgabe genannt) ist dagegen eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen, die vor allem in Städten und Metropolregionen erhoben wird.
Beide Modelle erfordern eine strukturierte Erfassung der Übernachtungszahlen und die korrekte Zuordnung der Abgabensätze.
Viele Verwaltungen und Beherbergungsbetriebe wickeln Meldeprozesse noch immer über gedruckte Meldeblöcke oder dezentrale Tabellen ab. Diese Vorgehensweise birgt typische operative Hürden:
Das händische Ausfüllen von Durchschreibesätzen bindet Zeit beim Check-in und führt in Verwaltungen zu wiederholten Übertragungsarbeiten.
Unleserliche Schriftzeichen, Übertragungsfehler oder veraltete Tarifansätze erschweren eine zeitnahe Abrechnung.
Wenn Belege erst gesammelt und nachträglich übermittelt werden, fehlt beiden Seiten der aktuelle Überblick über Abrechnungsstände und Fälligkeiten.
Während Buchungen längst online stattfinden, zwingt der Check-in vor Ort oft zu einem Bruch im digitalen Ablauf.
Ein softwaregestütztes Meldescheinwesen zielt darauf ab, diese Prozessschritte zu vereinheitlichen und Kommunen wie Gastgebern eine transparente Datenbasis bereitzustellen.
Die Erhebung von Kurtaxen und Beherbergungsabgaben stützt sich auf unterschiedliche rechtliche Säulen. Softwarelösungen bieten hier Werkzeuge, um die Einhaltung dieser Vorgaben organisatorisch zu erleichtern:
Die rechtliche Grundlage bilden die KAG der Länder sowie die jeweilige Satzung der Kommune. Sie definieren Abgabenhöhe, Saisonzeiten, Meldefristen sowie Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände (z. B. für beruflich Reisende, Kinder oder Personen mit Schwerbehinderung). Die Tarifeinstellungen in MELDEO orientieren sich an diesen kommunalen Vorgaben.
Gemäß §§ 29 und 30 BMG gilt für Beherbergungsstätten eine besondere Meldepflicht. Die gesetzlichen Vorgaben ermöglichen die Erfüllung dieser Pflicht auch auf digitalem Weg, sofern die technischen Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Identifikation bzw. Datenerfassung erfüllt sind.
Meldedaten unterliegen dem Datenschutz und gesetzlichen Löschfristen (in der Regel ein Jahr nach Ablauf des Kalenderjahres der Abreise, sofern keine steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen greifen). MELDEO ist darauf ausgelegt, die strukturierte Speicherung und terminorientierte Löschung der Datensätze technisch zu unterstützen.
Meldeo vereint die Anforderungen von Kommunalverwaltungen und Gastgebern in einer zentralen Plattform.
Meldedaten werden standardisiert erfasst und digital übermittelt, was den manuellen Erfassungsaufwand in der Verwaltung spürbar reduzieren kann.
Systemseitige Vorprüfungen und hinterlegbare Satzungsparameter tragen dazu bei, Fehleingaben und Unstimmigkeiten vor der Abrechnung zu verringern.
Verwaltungen erhalten zeitnah Einblick in Meldeaufkommen und Abrechnungsstände, was die organisatorische Planung erleichtert.
Historisierte Abläufe unterstützen eine transparente Dokumentation für die interne Nachverfolgung.
Gäste können erforderliche Meldedaten digital erfassen – das reduziert Warteschlangen und Papierdokumente vor Ort.
Hinterlegte Satzungsregeln unterstützen die Ermittlung des anfallenden Beitrags unter Berücksichtigung definierter Altersgrenzen, Saisonzeiten oder Ermäßigungen.
Alle Meldevorgänge und Abrechnungsübersichten bleiben zentral an einem Ort gebündelt und jederzeit abrufbar.
Erfasste Daten können direkt für die Ausgabe digitaler oder ausdruckbarer Gästekarten weiterverarbeitet werden, sofern die jeweilige Kommune entsprechende Angebote bereitstellt.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Meldeo.
Die Kurtaxe (Kurbeitrag/Gästebeitrag) ist eine öffentlich-rechtliche, zweckgebundene Abgabe in Kur- und Erholungsorten zur Finanzierung touristischer Infrastruktur. Die City-Tax (Bettensteuer/Übernachtungsteuer) ist eine kommunale Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen, die vor allem in Großstädten und Metropolen erhoben wird.
Erfahren Sie, wie Meldeo Ihre Kommune oder Ihren Beherbergungsbetrieb bei der digitalen Kurtaxen-Abrechnung unterstützen kann.